Bei einer Überschreitung des durch das Tschechische statistische Amt veröffentlichten Dieselpreises über den Betrag von CZK 30,- wird der Preis des Tarifbeförderungsentgelts um den Preis des Kraftstoffzuschlages in der Höhe von 1 % für jede angefangene Krone der Erhöhung des Dieselpreises erhöht. Der Kraftstoffzuschlag gilt für den gesamten Folgekalendermonat.